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Satzung

Die vollständige Satzung steht
Ihnen hier als PDF zur Verfügung.

SATZUNG (Auszug)

§ 1

Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

  • Der Verein führt den Namen „Gesellschaft zur Förderung des HerzZentrums Saar e.V.“.
  • Der Verein hat seinen Sitz in 66333 Völklingen, Richardstrasse 5 – 9 (SHG-Kliniken)
    und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Völklingen eingetragen.
  • Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2

Zweck des Vereins

  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  • Zweck des Vereins ist es, das HerzZentrum Saar außerhalb des Sozialgesetzbuch zu fördern und in technischen, apparativen, wissenschaftlichen und ideellen Bereichen zu unterstützen.


Hierzu zählen insbesondere:

  • Förderung des HerzZentrums Saar in Klinik und Praxis
  • Förderung klinisch-wissenschaftlicher Arbeiten auf allen Gebieten der Herz- und Kreislaufforschung
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen dem HerzZentrum Saar und den in der Region in entsprechenden Fachbereichen tätigen Ärztinnen und Ärzten
  • Förderung von Tagungen und Veranstaltungen sowie Veröffentlichungen von Referaten, Vorträgen und wissenschaftlichen Arbeiten aus den entsprechenden Fachbereichen
  • Informationen der Öffentlichkeit über Herz- und Kreislauferkrankungen
  • Förderung von Selbsthilfegruppen von Patienten
  • Der Verein unterstützt die Aktivitäten der Psychokardiologie
  • Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel der Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ausnahme davon ist die Erstattung von Auslagen, die Vereinsmitglieder bei der Ausübung von dem Satzungszweck entsprechenden Tätigkeiten entstehen, soweit diese Tätigkeiten im Auftrag des Vorstandes ausgeübt werden. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  • Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Saarland-Heilstätten GmbH – HerzZentrum Saar – mit der Auflage, die Mittel ausschließlich zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.
  • Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.